AGB

1. Allgemeines und Vertragsschluss

 

1.1. Die im folgenden beschriebenen AGB finden Anwendungen auf jegliches Material, welches von der Swiss Marketing Systems Germany GmbH angefertigt wird. Geliefertes Material bleibt stets Eigentum der Swiss Marketing Systems Germany GmbH. Es wird dem Kunden zur Ausübung der vertragsgemäß eingeräumten Nutzungsrechte überlassen.

1.2. Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit

Swiss Marketing Systems Germany GmbH
Hennes-Weisweiler-Allee 12
41179 Mönchengladbach
zustande.

1.3. Die auf unserer Webseite dargestellten Angebote stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur unverbindliche Angebote. Auch schriftliche oder mündliche Anfragen des Kunden stellen noch kein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Ein Vertrag mit der Swiss Marketing Systems Germany GmbH kommt erst mit der mündlichen oder schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Kunden zustande.

1.4.  Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Swiss Marketing Systems Germany GmbH und dem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag bzw. die von Swiss Marketing Systems Germany GmbH erklärte Auftragsbestätigung, jeweils einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von Swiss Marketing Systems Germany GmbH in Textform bestätigt werden.

 

2. Preise und Zahlung

 

2.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Nettopreise, zuzüglich der gesetzlicher MwSt. – ausgenommen CH und AT. Bei Abänderungen des Leistungsinhalts und/oder Leistungsumfangs behält sich Swiss Marketing Systems Germany GmbH eine Nachkalkulation vor.

2.2. Alle Zahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen:

Kontoinhaber: Swiss Marketing Systems Germany GmbH
IBAN: DE18324400230817756000
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank

2.3. Bei Zahlungsverzug werden nach BGB §288 Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet.

 

3. Leistung

 

3.1. Swiss Marketing Systems Germany GmbH erbringt die im Angebot vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Termin. Start der Erbringung der Leistung durch Swiss Marketing Systems Germany GmbH ist der Tag des Eingangs der Vorauszahlung auf dem aufgeführten Konto.

3.2. Swiss Marketing Systems Germany GmbH behält sich das Recht einer Terminverschiebung vor, falls die Einhaltung des Termins von Tätigkeiten des Kunden oder von Dritten abhängig ist.

3.3. Die Leistung gilt als erbracht, wenn Sie dem Kunden von Swiss Marketing Systems Germany GmbH übergeben wurde. Dies geschieht durch das Zusenden des fertigen Videoclips.

3.4. Der Kunde verpflichtet sich zur Annahme der erbrachten Leistung.

3.5. Wurde ein verbindlicher Abgabetermin vereinbart, so beginnt diese Frist nicht vor Absendung der Auftragsbestätigung durch Swiss Marketing Systems Germany GmbH. Die Einhaltung der Frist setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten, insbesondere seine Mitwirkungspflichten erfüllt und Swiss Marketing Systems Germany GmbH alle nötigen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben usw. vorliegen.

 

4. Einräumung von Nutzungsrechten

 

4.1. Neben den getroffenen Vereinbarungen gelten für die Nutzung zudem die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

4.2. Sofern keine anderweitige Vereinbarung stattgefunden hat, steht dem Kunden das für ihn erstellte Video zur kompletten freien Verfügung zu sowie die Nutzung im Internet und bei Veranstaltungen, weltweit, zeitlich und räumlich uneingeschränkt. Ausgenommen sind Rundfunkübertragungen, wie TV und Radio, sowie Kinoausstrahlungen. In diesen Fällen bedarf es einer Absprache mit der Swiss Marketing Systems Germany GmbH. Dies kann ggf. mit einem Aufpreis verbunden sein.

4.3. Der Kunde erwirbt nur die Nutzungsrechte an der finalen Datei des Videos. Möchte er zudem Elemente des Videos (z.B. Audiomaterial, Grafiken etc.) verwenden, müssen zusätzliche Nutzungsrechte eingeholt werden.

4.4. Ohne eine entsprechende Zustimmung können eingeräumte Nutzungsrechte der Swiss Marketing Systems Germany GmbH auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens erfolgt (§ 34 Abs. 3 UrhG).

4.5. Eine Weitergabe des Materials wie auch die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Kunden sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Swiss Marketing Systems Germany GmbH zulässig. Auch wenn durch Hinzufügen und Weglassen das Material verändert wird, ist dies nicht zulässig. Das Material darf im Sinne des § 14 Urhebergesetz weder entstellt noch sonst wie beeinträchtigt werden.

4.6. Ein Urhebervermerk im Sinne des § 13 UrhG wird stets verlangt. Dieser darf keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Wort- bzw. Bildbeitrag lassen. Sammelnachweise reichen nur aus, sofern sich aus ihnen die zweifelsfreie Zuordnung des Urheberbeitrags entnehmen lässt.

4.7. Die Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.

 

5. Leistungsänderungen und Abnahme

 

5.1. Der Kunde kann Swiss Marketing Systems Germany GmbH in jedem Produktionsschritt (z. B. „Sprechtext“, „Storyboard“) nach Erhalt eines Dokuments, seine sachlich gerechtfertigten Änderungswünsche mitteilen, die Swiss Marketing Systems Germany GmbH ohne zusätzliche Vergütung umsetzen wird. Die Menge der sogenannten Korrekturschleifen wurde vorab im Angebot bzw. Auftrag definiert.

5.2. Zudem kann der Kunde bis zum Zeitpunkt der Abnahme Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, solange diese umsetzbar und zumutbar sind.

5.3 Alle weiteren Änderungswünsche erfolgen nur gegen gesonderte Vergütung, sofern nicht vorab etwas anderes vereinbart wurde. Swiss Marketing Systems Germany GmbH prüft diese Änderungswünsche innerhalb angemessener Zeit und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen der Leistungstermine in Form eines verbindlichen Angebots mit. Der Kunde wird das Angebot innerhalb angemessener Zeit prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Swiss Marketing Systems Germany GmbH wird die Arbeitsergebnisse an die Änderungen anpassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien die Produktion unverändert fortsetzen.

5.4 Bei Produktionen mit einem Sprecher: Entstehen nach Freigabe des Textes durch den Kunden noch Textänderungen am Sprechertext, berechnet Swiss Marketing Systems Germany GmbH den tatsächlichen Mehraufwand.

5.5. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Produktion. Dafür muss Swiss Marketing Systems Germany GmbH dem Kunden die vereinbarten Arbeitsergebnisse übergeben und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigen.

Die Produktion gilt auch als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb einer Woche nach Erhalt der Produktion zur Endabnahme, die Anzeige von Mängeln unterlässt. Die Mängelanzeige muss schriftlich oder in Textform unter genauer Beschreibung des Mangels erfolgen. Mängel, welche die vertragsgemäße Verwendungsmöglichkeit der Produktion nur unwesentlich beeinträchtigen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Endabnahme der Produktion.

5.6. Der Herstellungspreis ist, sofern die Parteien nichts Abweichendes vereinbaren, wie folgt zu zahlen:

• 50 % bei Auftragserteilung bzw. Vertragsabschluss,
• 50 % bei Abnahme.

Swiss Marketing Systems Germany GmbH behält sich vor, bei Verzögerung der Abnahme, welche vom Kunden verschuldet wird, dennoch spätestens vier Wochen nach dem im Projektplan definierten oder sonst vereinbarten Abnahmetermin den Restbetrag in Rechnung zu stellen. Die Restvergütung ist in diesem Fall vom Kunden zu zahlen. Sofern nicht anders vereinbart, gilt als Zahlungskondition 14 Tage nach Rechnungszugang ohne Abzug.

5.7. Änderungen auf Vorschlag von Swiss Marketing Systems Germany GmbH und hierdurch entstehende Mehrkosten bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

5.8. Sollte für die Erstellung des Videos zusätzliches Material wie Fotos, Grafiken, Logos etc. von Seiten des Kunden erforderlich sein, so ist die Zusendung vor Produktions-Beginn erforderlich. Vom Kunden gestelltes Material (Texte, Bilder und Videos) gilt mit der Zustellung als zur Produktion freigegeben. Das Auswechseln oder Retuschieren von gestelltem Material ist kostenpflichtig. Das gilt auch für Aufwände, die in Folge dieser Änderungen notwendig sind. Das gilt nicht für Material, das im Dateinamen einen eindeutigen Hinweis auf einen nicht für die Produktion bestimmten Einsatz trägt (z.B. zu Demozwecken).

5.9. Im Falle, dass der Kunde das Material nicht termingerecht liefert oder die Qualität des gelieferten Materials nicht der vereinbarten Qualität entspricht, erstellt der Kunde alternatives Material. Zusätzlich entstandene Kosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Dies ist vor allem dann notwendig, wenn durch den Kunden zugesagte Termine eingehalten werden müssen.

5.10. Für den Fall, dass der Auftraggeber den Auftrag storniert, werden folgende Stornierungsgebühren fällig:
– 50 % des Auftragwertes bei Stornierung bis 4 Wochen vor Drehbeginn
– 75 % des Auftragwertes bei Stornierung bis 2 Wochen vor Drehbeginn
– 100 % des Auftragwertes bei Stornierung bis 1 Wochen vor Drehbeginn

 

6. Haftung und Rechtsmängel

 

6.1. Swiss Marketing Systems Germany GmbH gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Produktion durch den Kunden keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet Swiss Marketing Systems Germany GmbH dadurch Gewähr, dass sie dem Kunden nach ihrer Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Produktion oder an einer gleichwertigen Produktion verschafft.

6.2 Sollten Dritte Schutzrechte an der Produktion geltend machen, wird der Kunde Swiss Marketing Systems Germany GmbH unverzüglich schriftlich darüber informieren. Swiss Marketing Systems Germany GmbH unterstützt den Kunden bei dessen Verteidigung gegen die Angriffe des Dritten und wird ihm beratend zur Seite stehen.

 

7. Geheimhaltung

 

7.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglich werdenden Informationen des anderen Vertragspartners, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Vertragspartners erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich, weder aufzuzeichnen, zu verwerten oder weiterzugeben.

7.2. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche vertrauliche Informationen, die einem Partner bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen des Vertrages bekannt waren, von diesem unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen den Vertrag allgemein bekannt werden.

7.3. Die Partner werden in geeigneter Form dafür sorgen, dass auch die von ihnen bei der Durchführung des Vertrages hinzugezogenen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren.

7.4. Nach Beendigung des Vertrages sind die in Unterlagen etc., einschließlich sämtlicher Kopien, verkörperten Arbeitsergebnisse und sonstige vertrauliche Informationen eines Partners, die sich im Besitz oder unter Kontrolle eines anderen Partners befinden, von diesem an den betreffenden Partner vollständig und unverzüglich zurückzugeben bzw. zu löschen.

 

8. Schlussbestimmung

 

8.1. Als Gerichtsstand wird Mönchengladbach vereinbart.

8.2. Zur Anwendung kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

8.3. Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

8.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder ihre Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbedingungen im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine einvernehmliche Regelung, die der ursprünglichen Absicht der Vertragsparteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eventuelle Lücken dieser Geschäftsbedingungen

 

 

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